|  | § 
          1 Vertragsgegenstand und Geltung  
        
           
            Diese 
              Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Krisch, 
              Tobias und Schäfer, Michael GbR (K&S) und dem Kunden (auch 
              Käufer) für Verträge über Software, Service 
              und andere vereinbarte Leistungen (Vertragsgegenstand, Waren).
 
            Es 
              gelten ausschließlich diese AGB. Anerkennung anderer AGB oder 
              Ausschluss dieser AGB ist nur durch ausdrückliche schriftliche 
              Erklärung seitens K&S möglich. Sollte der Kunde mit 
              der Geltung dieser AGB nicht einverstanden sein, so hat er dies 
              unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir behalten uns dann 
              vor, unser Angebot oder unsere Annahme unverzüglich zurückzuziehen, 
              ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendeiner Art gestellt 
              werden können. § 2 Angebotsbindung, 
          Zustandekommen des Vertrages  
        
           
            An 
              seine Angebote ist K&S nicht gebunden, sie können innerhalb 
              von fünf Werktagen an-genommen werden. 
 
             
              Ein Vertrag kommt regelmäßig erst mit einer schriftlichen 
              Annahme (i.d.R. /Auftragsbestätigung) durch K&S zustande; 
              Lieferung oder Rechnungsstellung stehen dem im Zweifel gleich. § 3 Zahlungsbedingungen 
          und Preise  
          
             Es gelten die in der Auftragsbestätigung 
              genannten, die von K&S anderweitig schriftlich angenommenen 
              oder im Zweifel die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen 
              Preise. Die Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung, 
              Installation, Einweisung und sonstige Nebenleistungen sind in den 
              Preisen nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind ohne jeden Abzug 
              sofort zu bezahlen. Bei Teillieferungen nach § 4 Abs. 1 dieser 
              AGB kann K&S die gelieferten Waren gesondert in Rechnung stellen.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber 
              angenommen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. 
              Tatsächliche Einzugsspesen kann K&S in Rechnung stellen.
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen 
              aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt 
              sind.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen 
              in Verzug, kann K&S - unbeschadet der Geltendmachung weiterer 
              gesetzlicher oder sich aus diesen AGB ergebenden Rechte - Zinsen 
              in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Stadtsparkasse 
              Bottrop verlangen.
Wird K&S eine erhebliche Vermögensverschlechterung 
              des Kunden bekannt, welche die Nichterfüllung des Vertrages 
              befürchten lässt, kann K&S offene Beträge sofort 
              fällig stellen und Leistung von Sicherheiten fordern. Verweigert 
              der Kunde die Gegenleistung endgültig, kann K&S vom Vertrag 
              zurücktreten. § 4 Lieferung 
        
           
            K&S ist zu Teillieferungen 
              berechtigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar 
              sind. 
 
            Sofern nicht die 
              Installation der Ware durch K&S an einem bestimmten Ort vereinbart 
              wurde (Bringschuld) oder sich diese aus der Natur der Sache ergibt, 
              so handelt es sich um eine Holschuld des Käufers. 
 
            K&S versendet 
              die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort (Schickschuld), 
              die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen 
              übergeben wird. Dies gilt auch, wenn der Versand durch den 
              K&S Lieferdienst erfolgt, die Gefahr geht dann bei Verlassen 
              des Lagers auf den Kunden über. Im übrigen gilt § 
              7 dieser AGB.
 
            Der Käufer 
              kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen 
              Liefertermins K&S schriftlich auffordern, binnen angemessener 
              Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt K&S in Verzug. 
 
            Der Kunde ist berechtigt, 
              vom Vertrag zurückzutreten, wenn K&S zwei Wochen nach Fristsetzung 
              entsprechend Abs. 4 die Vertragsleistung nicht erbracht hat. Gleichermaßen 
              ist dann K&S zum Rücktritt berechtigt, wenn hinsichtlich 
              der betroffenen Ware ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen 
              wurde; in diesem Fall sind eventuelle Schadensersatzansprüche 
              des Kunden ausgeschlossen. § 5 Eigentumsvorbehalt 
        
           
            K&S behält 
              sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller 
              Zahlungen aus dem Vertrag vor. 
 
            Ware, an der K&S 
              aus vorstehenden Bestimmungen Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware 
              bezeichnet. 
 
            Vorbehaltsware darf 
              nicht verliehen, verpfändet oder in sonstiger Weise zur Sicherungsübereignung 
              genutzt werden. Die Veräußerung durch Endabnehmer ist 
              ausgeschlossen.
 
            Der Kunde verwahrt 
              Vorbehaltsware unentgeltlich für K&S und behandelt sie 
              pfleglich.
 
            Zugriffe Dritter 
              auf die Vorbehaltsware, Beschädigungen sowie Besitz- und Ortswechsel 
              sind K&S unverzüglich anzuzeigen. 
 
            Bei grober Verletzung 
              der vereinbarten Sorgfalts- und Zahlungspflichten kann K&S vom 
              Vertrag zurücktreten. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware 
              hat der Kunde weiter alle Kosten zur Aufhebung des Zugriffs zu tragen. § 6 Gewährleistung, 
          Garantie, Wartungsverträge 
        
           
            Gewährleistungsansprüche 
              werden durch Wartungsverträge zwischen K&S und dem Kunden 
              nicht berührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 
 
            Ist keine Gewährleistungsfrist 
              schriftlich vereinbart worden, beträgt sie 24 Monate für 
              Privatkunden, 12 Monate für gewerbliche Kunden. Eine in Angeboten 
              genannte Garantiefrist ist nicht mit der Gewährleistungsfrist 
              gleichzusetzen. 
            Mängel sind 
              K&S schriftlich mitzuteilen.
 
            K&S ist im Gewährleistungsfall 
              nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder 
              zur Ersatzlieferung verpflichtet. K&S stimmt sein Vorgehen mit 
              dem Kunden ab. 
            Schlägt die 
              Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer 
              nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) 
              oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Ansprüche 
              auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung - auch aus § 480 Abs. 
              1 BGB - sind dann ausgeschlossen. 
 
            Ein Anspruch auf 
              Schadensersatz für Mangelschäden beim Fehlen zugesicherter 
              Eigenschaften bleibt unberührt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden 
              ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch die Zusicherung gedeckt 
              sind und dies nach § 7 dieser AGB zulässig ist.
              
            Solange der Kunde 
              durch sein gesamtes Verhalten oder das Vorenthalten wesentlicher 
              Informationen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verhindert, 
              liegt kein Fehlschlagen dieser vor. § 7 Schadensersatz
         
        
           
            K&S haftet in 
              vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlichen 
              oder grob fahrlässigen Verhalten K&S oder seiner Erfüllungsgehilfen 
              beruhen. Bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen wird 
              nur gehaftet, sofern es sich um Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht 
              handelt; die Haftung ist in diesen Fällen auf die doppelte 
              vereinbarte Vergütung begrenzt. Kommt es zu Körperverletzungen, 
              so wird auch bei leicht fahrlässigem Verhalten in voller Höhe 
              gehaftet. 
 
            Für die Haftung 
              bei Eigenschaftszusicherungen gilt zusätzlich § 6 Abs. 
              6 dieser AGB.
 
            Die Bestimmungen 
              über Gewährleistung § 6 Abs. 3-5 sind entsprechend 
              anzuwenden, sofern im Rahmen des Vertrages durch Verletzung von 
              Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten ein Schaden am 
              Vertragsgegenstand entstanden ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz 
              in Geld nach Maßgabe dieser AGB wird nicht berührt. 
 
            Die Sicherung von 
              Daten auf Datenträgern obliegt dem Kunden.  
          § 8 Allgemeine Bestimmungen 
         
        
           
            Die Abtretung von Rechten 
              und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung K&Ss 
              ist nicht zulässig. 
 
            Änderungen des 
              geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. § 9. Salvatorische 
          Klausel 
        
           
            Die Unwirksamkeit einer 
              oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit 
              des Vertrages im Übrigen nicht. 
            An die Stelle einer 
              unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten. 
            Für den Fall 
              einer regelungsbedürftigen Lücke sollen die Vertragsparteien 
              eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des 
              gesamten Vertrages am ehesten entspricht. |